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OLG Köln Az 4 UF 40/07: Einkommensunterschiede, Vater bekommt keinen Kindesunterhalt
#4
Dieser Aspekt des Urteils muss sich noch beweisen in Fällen, in denen es tatsächlich um so einen Sachverhalt geht. Der Fall oben war noch eine Stufe weiter. Schwierig wird es auf jeden Fall, das Einkommen des Berechtigten nachzuweisen. Auch da hatte der obige Fall einen unschätzbaren Vorteil: Da das Kind vorher bei der Mutter lebte und der Vater Unterhalt bezahlte, war der Mutter das Einkommen des Vaters bis auf die letzte Kommstelle bereits bekannt und zwar mit Belegen. Alles beweisbar.

Als das Kind zum Vater wechselte, konnte sie dieses Wissen im Unterhaltsverfahren für sich einsetzen, ohne die schwierig zu erlangenden Auskünfte einzuholen.
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BGH Az. XII ZB 297/12 vom 10.7.2013: Vater betreut und zahlt - von p__ - 25-09-2013, 20:51

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