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Jugendamt und Steuer
#2
1. Zur Aufrechnung Steuerrückerstattung:
Lies einfach mal Punkt 7.9.2. Seite 96 (PDF-Seite 106)
http://www.buergerservice.bremen.de/sixc...L_2013.pdf

2. Dich hat jemand vom Jugendamt zur Ratenzahlung "verdonnert" ? Das ist unmöglich.
Mir scheint du hast heftigste Kenntnislücken und zumindest zuwenig Zeit mit der Lektüre des obigen Dokumente bzw. seiner Vorgängerversionen verbracht.

3. Ich würde der Anrechnung von aufgerechneten (also nicht erhaltenen) Steuerstattungen heftigst widersprechen. Vermutlich wollen sie den Steuerbescheid aber nur haben a) der Vollständigkeit halber und b) um evtl. andere geldwerte Vorteile, Wohnvorteile, Ansparabschreibung, etc. zu erkennen, die unterhaltsrechtlich anders bewertet werden als steuerrechtlich.

4. dass das Jugendamt nun zu einer Mangelfallberechung kommen will, halte ich für eine haltlose Spekulation deinerseits.

5. Wie mir scheint, hast du die früheren Hinweise nicht so richtig ernst genommen http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid105319 Hast du denn mittlerweile ein P-Konto?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Jugendamt und Steuer - von A-Bär - 25-09-2013, 13:08
RE: Jugendamt und Steuer - von sorglos - 26-09-2013, 01:12
RE: Jugendamt und Steuer - von A-Bär - 26-09-2013, 11:40
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