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.......verschweigen oder die "Wahrheit" sagen.....
#4
@Papi...

Ich jedenfalls hatte NIE auch nur im Ansatz im Beisein meines Sohnes schlecht über seine Mutter geredet. Und auch NIE vor dem Jugendamt und schon gar nicht vor dem Gericht. Es gibt also NICHTS, was die Mutter meines Sohnes wörtlich verstanden gegen mich verwenden kann, wenn wir demnächst vor Gericht aufeinander treffen werden, um über Umgang und Sorgerecht zu sprechen.

Trotzdem wurde ich entsorgt. Ich hatte mich einfach nur geweigert, die überaus "faule" Mutter meines Sohnes zu finanzieren. Das darf man nicht tun, wenn Mann in seiner Eigenschaft als unverheirateter Vater wenigstens Standardumgang mit seinem Kind "genießen" will. So vielleicht oder evtl. aller zwei Wochen mal bisle Bespassung des Kindes für ein paar Stunden und in der Woche vielleicht mal eine Stunde am Nachmittag Eis essen gehen.

Egal. Blende Du die KM aus, so Du mit deinem Sohn zusammen bist. Lass dir für diese Zeit was einfallen. Lenke ihn ergo ab. Und lasse dir ein schönes Ritual einfallen, daß ihr praktizieren könnt, wenn er leider wieder zu seiner Mutter zurück muss.

Alternativ bliebe dir nur der seelische Herzschmerz anlässlich regelmäßiger Trennung nach Umgangsende zwischen dir und deinem Sohn.

Du musst dich entschieden. So oder so.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: .......verschweigen oder die "Wahrheit" sagen..... - von Dzombo - 26-09-2013, 05:45

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