27-09-2013, 15:21
(19-09-2013, 14:34)Ibykus schrieb: übrigens hat die Mutter meines Kindes letzten Dienstag meine Beschwerdebegründung vom OLG zugesandt bekommen und scheint nun ihren Unmut drüber an meiner Tochter auszulassen.also, vorweg, damit keine "Dummschwätzerei" über eine "vermeidbare" Kindeswohlbelastung entsteht:
Meiner Tochter geht es super! Wir verstehen uns prächtig und haben Kontakt selbst dann, wenn Töchterlein weiß, dass seine Mutter dagegen ist!
Und nun die Meldung:
Ich komme aus dem Lachen nicht mehr heraus, obwohl der Thematik nach kein Anlaß dazu besteht.
Nachdem die KM Post vom OLG erhalten hatte, war sie offensichtlich stante pede zu RA Borkenkäfer gelaufen ...
Was der dem OLG nun geschrieben hatte, rechtfertigt wirklich die Frage nach Borniertheit oder Skrupellosigkeit.
Jeder Großmutter musste demnach klar sein, dass man kein noch so dummes Argument scheut, um das gemeinsame Sorgerecht zu verhindern.
Jeder juristische Azubi würde diese Akte längst entschieden haben, weil gerade dieser Streit mit sukzessiven nachgeschobenen Gründen nach dem Willen des Gesetzgebers vermieden werden sollte ....
Ich muss mich erst mal beruhigen, um mich dann an die Arbeit zu machen, diesen Firlefanz hochzuladen.
1. Das gerichtliche Begleitschreiben: die Richterin will im schriftlichen Verfahren entscheiden!
2. Anwaltsschreiben v. 20.09.2013 S. 1
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3. Anwaltsschreiben v. 23.09.2013 S. 1
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