28-09-2013, 00:30
(27-09-2013, 20:56)iglu schrieb: Die Tatsache, dass Umgang regelmäßig stattfindet, ist doch bereits zumindest ein Indiz, dass Kommunikation stattfindet. Warum auf Einzelheiten herumreiten? Das macht einen doch auch irgendwie verdächtig, als ob man unbedingt etwas beweisen wollte, was eigentlich keines Beweises bedürfte, wenn es denn so wäre.Du bist der Meinung, dass auf funktionierenden Umgang als Indiz für Kommunikation hinzuweisen die Voraussetzungen des § 1696 I BGB erfüllt?