28-09-2013, 09:35
Zitat:ls dich an das Jugendamt zu wenden, mit der Bitte um Vermittlung, denn der Umgang ist dein Recht.
an welches Jugendamt? an dem sie zuletzt wohnte?
oder kann ich mich auch an ein familiengericht wenden? an welches?
ICH bin nach den Antworten so schlau wie vorher.
Wenn ich Kontakt zum Kind will, was könnte ich in dem Fall genau tun?






Zitat:Aber wenn die Ex gelogen hätte, wieso sollte sie das? Da hat sie nichts davon.
Zeitgewinn??? er/ich warte/t und tue vorher nichts und lasse nach einer gewissen zeit alles im sande verlaufen....


Zitat:Wenn Du Vater sein willst und emotional dazu unter diesen Umständen auch fähig bist, dann kannst Du Umgang zur Not auch gerichtlich einfordern.
bei wem? an wen muss ich mich wenden? das ist hier die frage!!!!auch falls sie vater unbekannt angegeben haben sollte!!
Zitat:Für einen Threadersteller verhält er sich erstaunlich ruhig, bei diesem für ihn aufwühlendem Thema
ach...habe schon schlimmeres erlebt.....(mein vater ist gestorben vor meinen augen als ich 15 war...)
Zitat:Besteht trotz der jetzigen Situation evtl. kuenftig zumindest die Chance mit der KM ein brauchbares, kooperatives Verhältnis aufzubauen?
weiß ich nicht.... sie ist eine engländerin und sehr schwierig (ich soll sie nach ihren aussagen SMS sie in RUHE LASSEN)....
liebe grüße
florii