28-09-2013, 09:57
Zitat:Ich hoffe hier eine "Handlungsanweisung" zu bekommen.....
Hast du doch. Wenn du darüber hinwegliest, kann hier keiner etwas dafür.
Der erste Schritt ist die Vaterschaft anzuerkennen. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes.