19-04-2009, 10:43
Zur Anerkennung der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung liegt nun ein Verfahren vor dem BVerfG (Az. 2 BvR 1520/08).
Daher sollten Fahrtkosten in die Steuererklärung eingetragen und ggf. Einspruch eingelegt werden.
http://www.test.de/themen/steuern-recht/...3/1765363/
Daher sollten Fahrtkosten in die Steuererklärung eingetragen und ggf. Einspruch eingelegt werden.
http://www.test.de/themen/steuern-recht/...3/1765363/
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.