Ich würde ja erstmal herausfinden, ob das Kind schon geboren wurde. Wenn Du Vater sein willst, kommst Du um Anerkennung der Vaterschaft nicht herum. Dazu würde ich allerdings einen Vaterschaftstest machen lassen. Nach festgestellter Vaterschaft und Anerkennung wirst Du zu Unterhalt verpflichtet. Leg schon mal Geld beiseite, da Du pflichtig ab Geburt bist; man weiß ja nie.
Wegen Umgang zuerst Mutter anschreiben, bei Ablehnung bei JA um Vermittlung bitten, bei Scheitern Umgang gerichtlich festlegen lassen.
Versuch das JA bei letzten Meldeadresse.
Wegen Umgang zuerst Mutter anschreiben, bei Ablehnung bei JA um Vermittlung bitten, bei Scheitern Umgang gerichtlich festlegen lassen.
Versuch das JA bei letzten Meldeadresse.