28-09-2013, 17:46
(28-09-2013, 08:01)iglu schrieb: Ach, ich vergaß, ist ja dein zweiter Anlauf. Deine Argumentation wirkt trotzdem, wie der letzte Strohhalm.das IST mein letzter Strohhalm *lach*!
iglu schrieb:Davon abgesehen halte ich die Anwendung des 1996 BGB aufgrund der Gesetzesänderung für fragwürdig.natürlich! Da sind wir mal einer Meinung. Aber anstatt Dich über Dir inhaltlich nicht bekannte Vorgänge zu äußern, hielte ich es für sinnvoller, wenn Du Dir einmal die Zeit nehmen könntest, die möglichen Widsprüchlichkeiten und Unstimmigeiten, die sich aus der gesetzlichen Neuregelung des 1626a zu 1696 BGB ergeben, zu untersuchen und zu kommentieren.
raid schrieb:Ich lese aus den Schreiben des gegnerischen Anwalts nichts heraus, was ausreichend geschweige denn hinreichend sein könnte, dir die väterliche Sorge zu verweigern.ich lese darin auch nur wenig Substantielles.
Allerdings macht es sich die Familiengerichtsbarkeit gerade in Bezug auf 1696 BGB einfach. Offensichtlich wird verlangt, dass der Antragsteller die sich positiv veränderten Zustände ggü der Vergangenheit, über die schon einmal geurteilt wurde, beweisen muss. Denn in diesem (meinem Verfahren) bezieht sich das Gericht (jedenfalls das Amtsgericht) auf die lapidaren Behauptungen der GgSeite, die Kommunikationsstörungen und Kooperationszustände der Vergangenheit dauerten an. Das ist zwar nicht bewiesen. Aber der im Termin darüber strittige Meinungsaustausch wird gerne -wie schon früher- zum Anlaß genommen, Streit zwischen den Eltern festzustellen, der einer gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge widerspricht.
In der Technik wird das mit "perpetuum mobile" bezeichnet.
Die Lateiner nennen das eine "creatio ex nihilo".
Wir gewöhnliche Menschen sagen dazu "aus Sch... Bonbon machen".
Ich habe meine Zweifel darüber, ob das angerufene OLG das anders sieht, als das AG.
Nappo schrieb:....dass ich Dein Durchhaltevermögen bewundere. Ich dachte, ich hätte welches. Es hat nicht gereicht.Das hast Du doch und zeigst es, indem Du hier Deine Erfahrungen weitergibst. Mehr mache ich auch nicht.
Ob's am Ende reicht, dass ich das gemSR erhalte, muss sich erst noch bestätigen.