29-09-2013, 16:47
Naja, da kann man jetzt akademische Diskussionen drüber führen. Das Bundesverfassungsgericht sagt(e) ja nur, dass es mit der Verfassung nicht vereinbar ist, dass es für nichteheliche Väter keine gerichtliche Möglichkeit der Prüfung gab.
Dieser Prüfung wurdest du ja nun mit negativem Ergebnis teilhaftig.
Wenn man nun angesichts der Gesetzesänderung bei 1996BGB bleibt, müsste sich dort dann die negative Kindeswohlüberprüfung niederschlagen. Wenn ich dich richtig verstehe, willst du darauf hinaus.
Das sowieso. Ich bin gespannt.
Dieser Prüfung wurdest du ja nun mit negativem Ergebnis teilhaftig.
Wenn man nun angesichts der Gesetzesänderung bei 1996BGB bleibt, müsste sich dort dann die negative Kindeswohlüberprüfung niederschlagen. Wenn ich dich richtig verstehe, willst du darauf hinaus.
Zitat:Wie das OLG letztlich darüber denkt, müssen wir abwarten.
Das sowieso. Ich bin gespannt.