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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Naja, da kann man jetzt akademische Diskussionen drüber führen. Das Bundesverfassungsgericht sagt(e) ja nur, dass es mit der Verfassung nicht vereinbar ist, dass es für nichteheliche Väter keine gerichtliche Möglichkeit der Prüfung gab.

Dieser Prüfung wurdest du ja nun mit negativem Ergebnis teilhaftig.

Wenn man nun angesichts der Gesetzesänderung bei 1996BGB bleibt, müsste sich dort dann die negative Kindeswohlüberprüfung niederschlagen. Wenn ich dich richtig verstehe, willst du darauf hinaus.

Zitat:Wie das OLG letztlich darüber denkt, müssen wir abwarten.

Das sowieso. Ich bin gespannt.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von iglu - 29-09-2013, 16:47
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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