29-09-2013, 16:59
(29-09-2013, 16:47)iglu schrieb: Das Bundesverfassungsgericht sagt(e) ja nur, dass es mit der Verfassung nicht vereinbar ist, dass es für nichteheliche Väter keine gerichtliche Möglichkeit der Prüfung gab.Das BVerfG interessiert in diesem Zusammenhang (noch) nicht.
Der Gesetzgeber hatte eine Neuregelung geschaffen.
Ob im Hinblick DARAUF altes (unverändertes) Recht richtig angewendet wird, ist die Frage (die man am Ende ggf dann dem BVerfG vorlegen kann).