29-09-2013, 17:05
Zitat:Das BVerfG interessiert in diesem Zusammenhang (noch) nicht.
Gerade in deinem Fall solltest du es aber schon einmal ins Visier nehmen.
Das riecht irgendwie nach ärger.
Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
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