29-09-2013, 19:55 
		
	
	
		Ich melde mich auch noch mal, mit einem (in letzter Zeit öfter dagewesenen) Gedanken: 
Wie stehen eigentlich die Chancen, wegen § 170 verknackt zu werden, weil man gern den Master anschließen würde und sich somit dem Unterhalt "verweigert"?
	
	
	
	
Wie stehen eigentlich die Chancen, wegen § 170 verknackt zu werden, weil man gern den Master anschließen würde und sich somit dem Unterhalt "verweigert"?

