29-09-2013, 22:57
(29-09-2013, 22:45)p schrieb: ... sie unterlässt das anschliessend geplant absichtlich...
Auch das kommt doch über eine gewagte Hypothese in diesem Fall gar nicht hinaus, neben der Tatsache, dass eine Verantwortungsüberwälzung unter den gegebenen Umständen den Kern des Mißlingens doch erkennbar in sich trüge. Und für diese Implikation tragen dann beide Vertragspartner wiederum zugleich die Verantwortung...
Wer nicht taktet, wird getaktet...