29-09-2013, 23:31
(29-09-2013, 23:15)p schrieb: Eine Vereinbarung als Verantwortungsüberwälzung hinzudrehen würde nichts an der Beurteilung im Licht des kategorischen Imperativs ändern.
Der kategorische Imperativ hat keinen Bezug dazu, dass Menschen gar nicht anders als interessengeleitet zu handeln in der Lage sind. Schön ist, wie hier darauf hingewiesen wird, dass Männer entscheidungsbehindert sind, wenn sich bei ihnen das Blut in den unteren Körperteilen konzentriert. Wieviel Entscheidungsbehinderung wollen wir einer Frau vergleichsweise zugestehen, wenn bei ihr die biologische Uhr tickt?
Da wird es dann schon komisch, wenn einer glaubt, sich wirksam aus der Verantwortung für gemeinsames Geschehen herausmogeln zu können...
Wer nicht taktet, wird getaktet...