30-09-2013, 20:13
Deswegen habe ich nach dem § 170er gefragt.
Ich möchte gern den Master anschließen, meinethalben zahl ich den Rest eben nach. KU ist ja auch meine Schuld und das seh ich auch ein.
Nur wenn ich mich strafbar mache, wenn ich weiterstudiere, dann ist das ja wohl kein Ausweg aus der Misere...
Ich möchte gern den Master anschließen, meinethalben zahl ich den Rest eben nach. KU ist ja auch meine Schuld und das seh ich auch ein.
Nur wenn ich mich strafbar mache, wenn ich weiterstudiere, dann ist das ja wohl kein Ausweg aus der Misere...