30-09-2013, 21:08
Wir wollen nicht Halbwissen vorwerfen, sondern zu Vollwissen verhelfen.
Dein Masterstudium ist eine klare Verletzung der in §1603 BGB für Unterhaltspflichtige vorgeschriebenen gesteigerten Erwerbsobliegenheit, das hatten wir schon in diesem Thread. Zivilrechtlich ist die Sache ziemlich klar. Strafrechtlich ist ein Weiterstudium statt Unterhaltszahlung ebenso zu beurteilen wie andere "Beschäftigungen" ohne Einkommen. Die Hürde für eine Verurteilung ist hoch, wenn man sich in der ersten Instanz nicht von irren Amtsrichtern beeindrucken lässt. Man muss dir unter anderem nachweisen, dass du einen Job hättest annehmen können.
Tips gab es dazu auch schon viele. Du musst dir im klaren darüber sein, dass es keinen Königsweg da durch gibt, an den du offenbar noch glaubst. Du muss hier zwangsläufig Nachteile abwägen, also zwischen schlechten und sehr schlechten Wegen wählen.
Dein Masterstudium ist eine klare Verletzung der in §1603 BGB für Unterhaltspflichtige vorgeschriebenen gesteigerten Erwerbsobliegenheit, das hatten wir schon in diesem Thread. Zivilrechtlich ist die Sache ziemlich klar. Strafrechtlich ist ein Weiterstudium statt Unterhaltszahlung ebenso zu beurteilen wie andere "Beschäftigungen" ohne Einkommen. Die Hürde für eine Verurteilung ist hoch, wenn man sich in der ersten Instanz nicht von irren Amtsrichtern beeindrucken lässt. Man muss dir unter anderem nachweisen, dass du einen Job hättest annehmen können.
Tips gab es dazu auch schon viele. Du musst dir im klaren darüber sein, dass es keinen Königsweg da durch gibt, an den du offenbar noch glaubst. Du muss hier zwangsläufig Nachteile abwägen, also zwischen schlechten und sehr schlechten Wegen wählen.