01-10-2013, 12:03
Ich fahr immer nur in den Urlaub ins Ausland, danach kehre ich schön brav wieder zurück.
Trotz rechtskräftiger Verurteilung nach dem § 170 StGB scheut sich die Staatsanwaltschaft aber, die angedrohte Ersatzfreiheitstrafe zu vollstrecken.
Warum ist mir bisher nicht bekannt.
lg
Robert
Trotz rechtskräftiger Verurteilung nach dem § 170 StGB scheut sich die Staatsanwaltschaft aber, die angedrohte Ersatzfreiheitstrafe zu vollstrecken.
Warum ist mir bisher nicht bekannt.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.