01-10-2013, 18:53
Hallo zusammen,
...nun hat mich heute das JA schon wieder angeschrieben. Ich zitiere mal:
Sehr geehrter Herr...
mit Schreiben vom 02.08.13 bat ich Sie darum, mir den beigefügten Fragebogen ausgefüllt an mich zu übersenden.
Desweiteren bat ichum
-Ihre Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate
-und den letzten Steuerbescheid.
Ich fordere Sie nunmehr auf, mir die geforderten Unterlagen bis zum 10.10.13 zu übersenden.
Auf das letzte Schreiben mit all den Forderungen hatte ich nicht geantwortet. Soll ich der lieben Dame nun zurückschreiben?
Unterhalt erhält mein Sohn seitdem er Volljährig ist - weiterhin von mir (immer noch...) hm..weiß nicht ganz so recht wie ich
mich nun verhalten soll. Oder sollte ich die Zahlungen einstellen bis ich ein Anwaltsschreiben erhalte?
Hoffe Ihr habt mal wieder einen Rat.
Vielen Dank im voraus.
Gruß Roger
...nun hat mich heute das JA schon wieder angeschrieben. Ich zitiere mal:
Sehr geehrter Herr...
mit Schreiben vom 02.08.13 bat ich Sie darum, mir den beigefügten Fragebogen ausgefüllt an mich zu übersenden.
Desweiteren bat ichum
-Ihre Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate
-und den letzten Steuerbescheid.
Ich fordere Sie nunmehr auf, mir die geforderten Unterlagen bis zum 10.10.13 zu übersenden.
Auf das letzte Schreiben mit all den Forderungen hatte ich nicht geantwortet. Soll ich der lieben Dame nun zurückschreiben?
Unterhalt erhält mein Sohn seitdem er Volljährig ist - weiterhin von mir (immer noch...) hm..weiß nicht ganz so recht wie ich
mich nun verhalten soll. Oder sollte ich die Zahlungen einstellen bis ich ein Anwaltsschreiben erhalte?
Hoffe Ihr habt mal wieder einen Rat.
Vielen Dank im voraus.
Gruß Roger