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Programm des 20. Familiengerichtstag im September
#12
Der Familiengerichtstag ist vorbei, die Ergebnisse liegen in Form von Empfehlungen vor, Details kommen wie üblich im Frühjahr in Form eines sauteuren Tagungsbandes raus, damit der Pöbel, also alle Nichtjuristen draussen bleiben.

Ein paar Kommentare zu einzelnen Arbeitskreisen:

"Mehr ist weniger - Realitätsbezug beim Unterhalt" - da sind ein paar nette Dignosen unserer Expertenjuristen drin, z.B. der Satz "Die starre Anwendung der Düsseldorfer Tabelle führt, insbesondere bei niedrigen Einkommen, in vielen Fällen zu fragwürdigen Ergebnissen. Die Folge ist oftmals ein Vermeidungsverhalten bei der Zahlung von Kindesunterhalt.". Na so was aber auch, höhö.
Die Lösungsansätze, um die es dann geht kritisieren sachte aber ganz exakt die speziellen Oberschwachsinns-Sonderwege im deutschen Unterhaltsrecht. Zum Beispiel dass mehrere Kinder pro Kind denselben Bedarf haben wie ein Einzelkind. Das ist sogar in Österreich anders. Auch das Einkommen des anderen Elternteils kommt so langsam ins Blickfeld, vor allem wenn der Umgangselternteil mehr wie üblich mitbetreut. Wenn kein Geld da ist, werden plötzlich auch die Leistungen des Umgangselternteils geschätzt und genauer gerechnet.

"Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt". Auch hier indirekt (!) kräftige Kritik an der Selbstherrlichkeit der Düsseldorfer Tabelle. Indirekt wird kritisiert, dass die Selbstbehaltssätze total intransparent sind, dass sie unzulässige Pauschalisierung verursachen und auch dass sie so leicht unterschritten werden, dass eine explizite gesetzliche Regelung gefordert wird: "Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den notwendigen Selbstbehalt zum Schutz des materiellen Existenzminimums des Unterhaltsschuldners gesetzlich zu regeln."

"Ist unser Unterhaltsrecht noch zeitgemäß?" Nein, aber das war es sowieso nie :-) Konsequenterweise ist das Arbeitskreisergebnis auch eine einzige Orgie von Unterhalts-Erhöhungen und Ausweitungsforderungen. Auf allen Ebenen. Kindes- und Erwachsenenunterhalt, Tabellensteigung, einfach alles. Und nun ratet mal, wer diesen Arbeitskreis gemacht hat: Herr Richter Denkhaus am Oberlandesgericht Düsseldorf. Ja genau, die mit der Düsseldorfer Tabelle. Das erklärt vieles.

"Umgang zwischen Wochenend- und Wechselmodell" - von Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf. Da ist es, das Wechselmodell und die wilde Hilde bringt es nach vorne. Es kommt in sehr vielen Arbeitskreisen irgendwo vor, diffundiert stetig in die Gerichtssääle, zum Leidwesen der Richter, die in den Arbeitskreisen eifrig an der ungewohnten Materie herumstricken. In Sünderhaufs Arbeitskreis kommt es erwartungsgemäss positiv weg, z.B. "Das Wechselmodell (paritätisch oder asymmetrisch) kann in geeigneten Fällen, nach kritischer Würdigung der Ablehnungsgründe, auch gegen den Willen eines Elternteils oder beider Elternteile (d.h. wenn beide den Lebensmittelpunkt bei sich beantragen) angeordnet werden.
In diesen Fällen kann eine angemessene „Probezeit“ angeordnet werden. [Ja-Stimmen 52; Nein-Stimmen: 11; Enthaltungen: 11]"
oder "Das Wechselmodell kann in geeigneten Fällen auch bei hohem Konfliktniveau zwischen den Eltern angeordnet werden. In diesen Fällen sind an den Betreuungsplan gesonderte Anforderungen zu stellen".
Jungejunge, das sind schon Revolutionen, die diese Forderungen wollen. Leider noch lange nicht Mainstream.

"Reformbedarf beim reformierten Versorgungsausgleich" - da sieht man schön, was für Schrott die letzte Reform war und dass die Befürchtungen dazu wieder einmal wahr geworden sind. Zum Beispiel: "Die externe Teilung insbesondere hoher betrieblicher Anrechte führt zu massiven Verstößen gegen die Halbteilung. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, hierfür angemessene Lösungen zu finden." Oder "Die Bundesländer werden aufgefordert, die interne Teilung von Anrechten der Beamtenversorgung einzuführen, da die derzeit erfolgende externe Teilung die Halbteilung zu Lasten der Ausgleichsberechtigten verfehlt." Nur immer zulangen, gell?

Morgen mehr, süsse Träume :-)
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RE: Programm des 20. Familiengerichtstag im September - von p__ - 01-10-2013, 23:44

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