02-10-2013, 00:36
Gerade in den vorläufigen Ergebnissen gelesen:
Mehr ist weniger - Realitätsbezug beim Unterhalt
"Der Erwerbstätigenbonus soll abgeschafft werden. "
Auf der anderen Seite soll dem Pflichtigen das materielle
Existenzminimum bleiben ( Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt).
Diesen gesetzlich garantierten Standard haben doch schon reine Transferleistungsempfänger.
Wie will man denn mit dieser Maßnahme eine Vermeidungshaltung bei der
Erfüllung der Unterhaltspflicht aushebeln?
Spätestens hier sollte man als Pflichtiger die Aufstockeroption ins Auge fassen. Da gibt es jedenfalls noch Freibeträge für Erwerbstätigkeit.
Mann, das wird für die Kommunalhaushalte aber teuer. Wahrscheinlich
hat beim DFGT kein Sozialrichter gesessen.
Mehr ist weniger - Realitätsbezug beim Unterhalt
"Der Erwerbstätigenbonus soll abgeschafft werden. "
Auf der anderen Seite soll dem Pflichtigen das materielle
Existenzminimum bleiben ( Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt).
Diesen gesetzlich garantierten Standard haben doch schon reine Transferleistungsempfänger.
Wie will man denn mit dieser Maßnahme eine Vermeidungshaltung bei der
Erfüllung der Unterhaltspflicht aushebeln?
Spätestens hier sollte man als Pflichtiger die Aufstockeroption ins Auge fassen. Da gibt es jedenfalls noch Freibeträge für Erwerbstätigkeit.
Mann, das wird für die Kommunalhaushalte aber teuer. Wahrscheinlich
hat beim DFGT kein Sozialrichter gesessen.