02-10-2013, 06:20
Zitat:Soll ich der lieben Dame nun zurückschreiben?
Du könntest sie ja mal nach der Aktivlegitimation für ihr Auskunftsersuchen fragen.
Zitat:Ein Titel besteht...steht aber nur drin was ich zahlen muß und war immer nur von den Jahren Start-> (inkl. der entsprechenden Stufungen) bis zum 18. Lebensjahr.
Falls nicht explizit ein Datum genannt ist, an dem der Titel endet, dürfte er weiterhin fortbestehen. Das bedeutet, wenn du nicht zahlst, laufen dementsprechend Schulden auf. Vorausgesetzt ein Unterhaltsanspruch dem Grunde nach für den Sohn besteht fort.
Zitat:weiß nicht ganz so recht wie ich mich nun verhalten soll
- Unterhaltsanspruch des Sohnes prüfen
- ggfls. Abänderung des Unterhaltstitels angehen (der Zahlbetrag sinkt mit Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich, da Kindergeld nun voll bedarfsdeckend angerechnet wird)