02-10-2013, 16:14
(02-10-2013, 15:43)Leutnant Dino schrieb: Wer dem deutschen Staat eine zustellfähige Anschrift serviert, macht es ihm auch ziemlich leicht. Es bestehen dann keine Hürden mehr und jede Frist kann ordnungsgemäß beginnen.
Wie wir aus der Vergangenheit wissen, handelt Jugendamt und Amtsgericht sowieso fast willkürlich. Natürlich ist eine fehlende Adresse, also quasi ein Untertauchen, eine enorme Hürde. Wenn sie aber wirklich Interesse haben, werden die Verfahren notfalls in Abwesenheit mit öffentlichem Aushang durchgeführt.
Meiner Meinung nach, ist es besser, wenn möglich erst rechtliche Hürden aufzubauen und dann irgendwie noch erreichbar zu sein. Das hat den Vorteil, dass man wenigstens darüber informiert wird, was abläuft (bevor es einem geht, wie diesem: http://bit.ly/187Yezu)
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