Zitat:Wie wir aus der Vergangenheit wissen, handelt Jugendamt und Amtsgericht sowieso fast willkürlich. Natürlich ist eine fehlende Adresse, also quasi ein Untertauchen, eine enorme Hürde. Wenn sie aber wirklich Interesse haben, werden die Verfahren notfalls in Abwesenheit mit öffentlichem Aushang durchgeführt.
Das hatte ich auch im Hinterkopf. Ist es richtig, wenn ich davon ausgehe, dass man einen Anwalt auch dann als Zustelladresse benennen kann, wenn dieser selbst die Adresse nicht kennt? Auf seine "Schweigepflicht" allein möchte ich mich nicht verlassen müssen...