02-10-2013, 19:44
Hallo, bin neu im Forum (über wgvdl.com hier gelandet). Habe meine Freundin und ja-ich möchte heiraten. habe mich aus genau EINEM grund dazu entschlossen: ich möchte kinder haben.
leider konnte ich zur verjährung der unterhaltsansprüche nichts finden; alles in juristendeutsch geschrieben.
- offenbar 3jahre
- wenn sie "tituliert" sind 30 jahre (das scheinen sie praktisch immer zu sein)
- die Verjährung scheint von vorne zu zählen zu beginnen, wenn man eine Vollstreckung durchführt (wann kommt es dazu?)
kennt sich jemand dazu aus, kann jmnd. in einfachen worten was dazu sagen? mal angenommen man hat z.B. keinen bock ehegattenunterhalt zu zahlen und geht ins Ausland...
beste grüße
PS. meine Infos:
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/v...rhalt.html
http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2....09.12.pdf
leider konnte ich zur verjährung der unterhaltsansprüche nichts finden; alles in juristendeutsch geschrieben.
- offenbar 3jahre
- wenn sie "tituliert" sind 30 jahre (das scheinen sie praktisch immer zu sein)
- die Verjährung scheint von vorne zu zählen zu beginnen, wenn man eine Vollstreckung durchführt (wann kommt es dazu?)
kennt sich jemand dazu aus, kann jmnd. in einfachen worten was dazu sagen? mal angenommen man hat z.B. keinen bock ehegattenunterhalt zu zahlen und geht ins Ausland...
beste grüße
PS. meine Infos:
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/v...rhalt.html
http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2....09.12.pdf