02-10-2013, 23:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-10-2013, 23:32 von TSV 1860 Muenchen.)
Erstmal Willkommen im Forum,
wenn Du gerne Vater werden möchtest hat verheiratet sein im Fall einer Trennung/Scheidung den Vorteil, daß das Risiko einer 100%igen Lohnfortzahlung (falls Deine dann Ex vorher in Lohn und Brot stand) wegfaellt. Auch lässt sich die Vaterrolle dann etwas besser -in welch konkreter Form dann auch immer- durchsetzen bzw. leben.
Ansonsten lassen sich Deine Fragen im Trennungsfaq der Reihe nach gut beantworten. Lies die entsprechenden Punkte einfach durch, von Partnerwahl über Scheidung bis Unterhalt steht alles da, was Du wissen solltest. Auch viele Threads sind dazu schon geschrieben worden. Stichworte wie Unterhaltsmaximierungsprinzip, Helferinnenindustrie und Familienrecht solltest Du in Deiner Entscheidung berücksichtigen.
Vorab kann ich Dir aber sagen, daß es nicht möglich ist, bei plötzlich eintretender Bocklosigkeit Unterhaltszahlungen einfach einzustellen, die werden Dir was husten!
Die 3-jährige Unterhaltzahlungsdauer gilt mindestens und nichts laengstens.
Zur Vollstreckung kommt es, wenn titulierter Unterhaltsanspruch nicht in time bezahlt wird.
wenn Du gerne Vater werden möchtest hat verheiratet sein im Fall einer Trennung/Scheidung den Vorteil, daß das Risiko einer 100%igen Lohnfortzahlung (falls Deine dann Ex vorher in Lohn und Brot stand) wegfaellt. Auch lässt sich die Vaterrolle dann etwas besser -in welch konkreter Form dann auch immer- durchsetzen bzw. leben.
Ansonsten lassen sich Deine Fragen im Trennungsfaq der Reihe nach gut beantworten. Lies die entsprechenden Punkte einfach durch, von Partnerwahl über Scheidung bis Unterhalt steht alles da, was Du wissen solltest. Auch viele Threads sind dazu schon geschrieben worden. Stichworte wie Unterhaltsmaximierungsprinzip, Helferinnenindustrie und Familienrecht solltest Du in Deiner Entscheidung berücksichtigen.
Vorab kann ich Dir aber sagen, daß es nicht möglich ist, bei plötzlich eintretender Bocklosigkeit Unterhaltszahlungen einfach einzustellen, die werden Dir was husten!
Die 3-jährige Unterhaltzahlungsdauer gilt mindestens und nichts laengstens.
Zur Vollstreckung kommt es, wenn titulierter Unterhaltsanspruch nicht in time bezahlt wird.