03-10-2013, 18:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-10-2013, 18:44 von Leutnant Dino.)
(03-10-2013, 18:08)Wilhelm55 schrieb: Richtig. Die Frage ist nur, ob man für eine Anmeldung im Ausland zwingend eine Abmeldebescheinigung von D vorweisen muss?
Es gibt 205 Länder + BRD. Welches Land?
Ja, nur ließt man oft, dass man da sauber vorgehen soll, damit keine Vermisstenanzeige oder sonst was gestartet werden kann.
Wer sich in Deutschland abmeldet, wird nicht vermisst. Aber wieso sollte man Dich vermissen, wenn Du eine zustellfähige Anschrift einrichten willst?
Es ist und bleibt ein sinnloses Ratespiel. Als Vermögender könnte man im Wunschauswanderungsland Urlaub machen und bei den Behörden vor Ort nachfragen, um fundierte Erkenntnisse zu erlangen.