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Unterhalt-Verjährung
#4
Wenn du schon vor der Hochzeit solche Notmassnahmen wie Flucht ins Ausland durchgehst, würde ich mir das mit einer Ehe noch überlegen.

Verjährung ist ebenso wie Verwirkung ein Rechtsgebiet, bei dem alles und nichts möglich ist, für jeden Spezialfall eine Spezialwirkung. In einigen Konstellationen verjährt beispielsweise überhaupt nie etwas und übersteht auch Insolvenzen.

Wieso du wegen der Hoffnung auf Kinder heiraten willst, wird nicht klar. Die Samenzelle bremst nicht und fragt nach einem Trauschein, bevor sie sich Richtung Eizelle aufmacht. Unterhaltsansprüche an das Kind sind exakt dieselben und Unterhalt für Erwachsene nähert sich auch immer mehr an.

Wie CE schon geschrieben hat, kommts beim Unterhalt auf die Lebensgestaltung an, weniger auf Fluchtpläne oder die Hoffnung auf regelnde Verträge. Bist du die Tips zur Heirat auf der faq durchgegangen, vor allem zu Herkunft und geistigen Haltung der Zukünftigen?
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Unterhalt-Verjährung - von KwrF - 02-10-2013, 19:44
RE: Unterhalt-Verjährung - von Clint Eastwood - 03-10-2013, 12:13
RE: Unterhalt-Verjährung - von p__ - 03-10-2013, 19:00
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