04-10-2013, 07:51
Man sollte eigentlich zwei Eheverträge machen, einen der den Zugewinnausgleich und die Gütertrennung beinhaltet und einen anderen der eventuell strittige Punkte wie z.B den Unterhalt etc regelt. Da der BGH die Salvatorische Klausel kassiert hat , wird, sollte ein Punkt sittenwidrig / ungültig sein, der ganze Vertrag ungültig, hat man zwei so bleibt zumindest der mit den unstrittigen Vereinbarungen gültig.