04-10-2013, 08:20
Das ist ne gute Idee!
Obwohl es dem Richter natürlich auch dann frei steht, auch den anderen Vertrag für ungültig zu erklären, wenn irgendetwas drin steht, was ihm nicht gefällt.
Z.B. weil er Vorteile für den Vater vorsieht.
Das geht ja gar nicht.
Obwohl es dem Richter natürlich auch dann frei steht, auch den anderen Vertrag für ungültig zu erklären, wenn irgendetwas drin steht, was ihm nicht gefällt.
Z.B. weil er Vorteile für den Vater vorsieht.
Das geht ja gar nicht.