05-10-2013, 19:15
Liebe Leute,
also ich bin Spanier und lebe in Spanien. Habe eine Unterhaltskalge am Hals nach dem ich mich seit 18 Monate weigere weiterhin Unterhalt zu zahlen, da ich seit 2 Jahren einem Umgangsboykott meiner Ex zu meinen 3 Töchtern unterliege. Mein Gehalt wird mir sowieso gepfändet. Nun habe ich Dank der internationelen Kooperation einen Termin beim spanischen Staatsanwalt weil wahrscheinlich mich die KM oder das JA angezeigt haben (170 StGB). Ich dachte, dass ein Verfahren nach Paragraph StGB ruht wenn der Beschuldigte im Ausland wohnt??
Was meint Ihr dazu?
Gruss
also ich bin Spanier und lebe in Spanien. Habe eine Unterhaltskalge am Hals nach dem ich mich seit 18 Monate weigere weiterhin Unterhalt zu zahlen, da ich seit 2 Jahren einem Umgangsboykott meiner Ex zu meinen 3 Töchtern unterliege. Mein Gehalt wird mir sowieso gepfändet. Nun habe ich Dank der internationelen Kooperation einen Termin beim spanischen Staatsanwalt weil wahrscheinlich mich die KM oder das JA angezeigt haben (170 StGB). Ich dachte, dass ein Verfahren nach Paragraph StGB ruht wenn der Beschuldigte im Ausland wohnt??
Was meint Ihr dazu?
Gruss