06-10-2013, 09:18
Und noch was: Auf legalem Wege kannst du den Kindesunterhalt nicht abändern. Du wurdest offensichtlich sofort nach ihrem Umzug in Deutschland verklagt. Das geht ruckzuck, deine Beteiligung dabei ist unwichtig. Das kannst du nicht mehr angreifen, denn wegen freiwillig verringertem Einkommen wird kein Richter den Unterhalt herabsetzen.
Gerichtsstand für Kindesunterhalt ist nicht so klar. Das folgt in internationalen Fällen unter Beteiligung Deutschlands dem Prinzip des höchsten Unterhalts. Vordergründig dort wo die Kinder sind, aber in Wirklichkeit über viele Winkel auch wahlweise dort wo der Vater ist, wenn das mehr Geld verspricht. Wir hatten hier im Forum schon solche Fälle, z.B. jemand aus Dänemark, dort werden auch die rechtlichen Hintergründe formuliert: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7489
Wenn du da raus willst, musst du dich unpfändbar machen oder unsichtbar.
Gerichtsstand für Kindesunterhalt ist nicht so klar. Das folgt in internationalen Fällen unter Beteiligung Deutschlands dem Prinzip des höchsten Unterhalts. Vordergründig dort wo die Kinder sind, aber in Wirklichkeit über viele Winkel auch wahlweise dort wo der Vater ist, wenn das mehr Geld verspricht. Wir hatten hier im Forum schon solche Fälle, z.B. jemand aus Dänemark, dort werden auch die rechtlichen Hintergründe formuliert: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7489
Wenn du da raus willst, musst du dich unpfändbar machen oder unsichtbar.