06-10-2013, 09:43
Das überraschend häufig Thema des Familiengerichtstages war das Wechselmodell und der Übergang dazu, nämlich viel Mitbetreuung des jeweils anderen Elternteils.
Während die alten Dinosaurier in Schampus aus der Unterhaltspulle baden, wie wenn nie etwas anderes gewesen wäre, einige Richter und Praktiker am Gesetzgeber verzweifen und sich daran abarbeiten, drückt aus einer ganz anderen Richtung eine Praxis der gemeinsamen Betreuung in die heiligen Hallen der Juristen, die nicht mehr länger draussenzuhalten ist. Bis auf Sünderhauf stellen sie sich dann auch indirekt nur die Frage "wie sollen wir bloss damit umgehen?", zücken das Büchlein und fangen an, mit irgendwelchen Unterhalten herumzurechnen. Mal sehen, wann der erste Satz zum Wechselmodell auch nicht mehr aus der Düsseldorfer Tabelle bzw. den Leitlinien draussenzuhalten ist. Meiner Vermutung nach wird daran bereits gefeilt.
Während die alten Dinosaurier in Schampus aus der Unterhaltspulle baden, wie wenn nie etwas anderes gewesen wäre, einige Richter und Praktiker am Gesetzgeber verzweifen und sich daran abarbeiten, drückt aus einer ganz anderen Richtung eine Praxis der gemeinsamen Betreuung in die heiligen Hallen der Juristen, die nicht mehr länger draussenzuhalten ist. Bis auf Sünderhauf stellen sie sich dann auch indirekt nur die Frage "wie sollen wir bloss damit umgehen?", zücken das Büchlein und fangen an, mit irgendwelchen Unterhalten herumzurechnen. Mal sehen, wann der erste Satz zum Wechselmodell auch nicht mehr aus der Düsseldorfer Tabelle bzw. den Leitlinien draussenzuhalten ist. Meiner Vermutung nach wird daran bereits gefeilt.