06-10-2013, 14:46
Zitat:war mit der Rate die der GVZ mit mir vereinbart hat nicht einverstanden
Wenn ich die Zivilprozessordnung richtig im Kopf habe, hat sie damit einverstanden zu sein!
Zitat:Damit wird der UHV auch eine Teilabtretungserklärung nichts mehr nutzen.
Das ist, wie ich sagte, für dich auch nicht relevant. Das betrifft das schuldrechtliche Verhältnis zwischen Ex und UVK und hat mit dir nichts weiter zu tun.