06-10-2013, 16:40
Da wäre dann ja die Frage zu klären, ob sie unverzüglich widersprochen hat.
Naja, ehrlich gesagt hatte ich die ZPO diesbezüglich rigoroser im Kopf und die Recherche hat mich jetzt ein wenig Lügen gestraft.
Das hat mit dem Kindesunterhalt nichts zu tun. Du kannst sie ja im Gegenzug wegen falscher Verdächtigung anzeigen.
Naja, ehrlich gesagt hatte ich die ZPO diesbezüglich rigoroser im Kopf und die Recherche hat mich jetzt ein wenig Lügen gestraft.
Zitat:und hatte mich Angezeigt wegen §176.
Das hat mit dem Kindesunterhalt nichts zu tun. Du kannst sie ja im Gegenzug wegen falscher Verdächtigung anzeigen.