06-10-2013, 17:21
Die Frage die sich für mich stellt ist eigentlich darf die KM überhaupt irgendwelche Zahlungen verweigern die der GVZ anbietet wenn Sie im UHV ist.
Die Vermögensauskunft mit den 12 Monaten gibt es ja erst seid Januar 2013.
Dadurch das Sie die Zahlungen ja nicht annimmt und den Vater in die Vermögensauskunft schickt obwohl er zahlungswillig ist (war) bleibt mir hier doch ein fader Beigeschmack...
Aber was solls mit der EV kann das JA oder die KM nur noch per Anzeige was Unternehmnen...alles andere hat die RAin der KM ja schon weggebombt
oder gibt es noch die Folter
Die Vermögensauskunft mit den 12 Monaten gibt es ja erst seid Januar 2013.
Dadurch das Sie die Zahlungen ja nicht annimmt und den Vater in die Vermögensauskunft schickt obwohl er zahlungswillig ist (war) bleibt mir hier doch ein fader Beigeschmack...
Aber was solls mit der EV kann das JA oder die KM nur noch per Anzeige was Unternehmnen...alles andere hat die RAin der KM ja schon weggebombt
oder gibt es noch die Folter