06-10-2013, 17:27
Zitat:Die Frage die sich für mich stellt ist eigentlich darf die KM überhaupt irgendwelche Zahlungen verweigern
Sie ist die gesetzliche Vertreterin des Gläubigers und kann eine sofortige Begleichung der gesamten Schuld fordern.
Du solltest dich weniger mit der KM und mit dem was sie macht aufhalten und dich lieber um eine für dich vorteilhafte oder erträgliche Situation kümmern. Z.b. SGB II Aufstockung etc.