06-10-2013, 21:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-10-2013, 21:26 von Leutnant Dino.)
(06-10-2013, 12:09)liumar schrieb: Mein spanischer Anwalt meint ich soll eine Aussage vor der Staatsanwaltschaft machen, da ich gut nachweisen kann, dass mein aktuelles Gehalt für die Unterhaltspflicht nicht ausreicht
Das reicht auch völlig aus. Die Lohnabrechnungen übergeben und gut ist es. Ansonsten keine Antworten auf alle andere Fragen geben, wie z.B.
Wie groß ist die Wohnung?
Wie hoch ist die Miete?
Welches Auto fahren Sie?
...
Diese Antworten kann die Polizei gefälligst selbst ermitteln. Für das Strafverfahren ist das Einkommen relevant, mehr nicht. Man möchte immer gerne mehr erfahren, damit dem Beklagten der Strick um den Hals gelegt werden kann. Es gibt aber keine Mitwirkungspflicht die Ermittlungen tatkräftig zu unterstützen.