06-10-2013, 22:31
(06-10-2013, 21:29)Leutnant Dino schrieb:(06-10-2013, 12:09)liumar schrieb: Wird die Staatsanwaltschaft mich dann in Ruhe lassen
Nein, weil die Strafanzeige durch den Anzeigensteller täglich gestellt werden kann. Die Staatsanwaltschaft kann das nicht verhindern und muss erstmal ermitteln.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Ich kenne mindestens einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft bei schwereren Delikten nicht weiter ermittelt, weil es nicht gewünscht ist.
Darauf kommt es in diesem Fall aber auch nicht an. In diesem Fall ist erstaunlich, daß die Pfändung in Spanien den Aufwand wert ist. Und die Frage der Strafbarkeit sollte sein, ob es in Spanien ein Strafrechz für Auslandsstraftaten gibt und das auch noch auf diesen Fall anzuwenden ist. Oder geht es bei der Aussage nur um Amtshilfe für den Deutschen Staatsanwalt ?
https://t.me/GenderFukc