06-10-2013, 23:30
Nun so wie ich die deutsche Gesetzeslage einschätze ist es wirklich irrelevant was ich bei der Staatsanwältin antworten werde. Ich werde meine letzte Gehaltsabrechnung mitnehmen, meine Mietschulden von meinen Vermieter schriftlich beziffern Lassen, Auto besitze ich keins, meine Mutter hat 2.
Interessant ist in Spanien, dass sich jeder Staatsanwalt oder Richter über die NIE/NIF-Nummer über jeden Unterhaltspflichtigen in Sekunden informieren kann (das System heisst "punto neutro juridicial") und dort aktuell über Kontostand(ä), Hypotheken, Lebens- oder Rentenversicherung, Auto oder Immobilien informieren kann. Das haben sie wohl auch bei mir gemacht und dabei sind sie dann auf mein Gehalt gestossen. Was anderes gibt es nämlich nicht!
Ich denke, dass die Pfändung in Spanien angekommen ist weil sich die Rechtsanwälte, Ex und Notare auf meine ehemals gutes Gehalt verlassen haben. Dieses liegt aber durch verschiedene Umstände mittlerweile bei knapp über den Pfändungsfreibetrag und bald gibt es gar nichts mehr. Übrigens finde ich den Aufwand für eine Pfändung gar nicht so gross: Deutsches Urteil übersetzen, notariel auf spanisch beglaubigen Lassen und mit Apostille versehen, sich in Spanien einen deutschsprechenden Anwalt besorgen, mit dem Geld der Zugewinngemeinschaft zahlen und los gehts.
Ich gehe Momentan davon aus, dass in meiner Sache nur ermittelt wird und die span. Staatsanwaltschaft Amtshilfe leistet.
Für mich steht langsam aber sicher fest, dass ich nur zahlen werde wenn ich meine Kínder sehe. Kein Umgang, keine Kohle - so einfach ist das. Ich bin mir bewusst, dass sich Schulden auftürmern werden, das ich meine Kínder nicht sehen werde, das ich jahrelang von JA, KM und StA belästigt werden werde aber es ist der einziger Weg vor dem ich meine Selbstachtung bewahren kann.
Vielleicht nutzt es jemanden.: dieses Informationssystem ("punto neutro judicial") ist durch Datenschutzgründen nur über eine NIF/NIE-Nummer aktiv. Kontostände werden nur zu einen Stichtag geprüft, Kontobewegungen werden nicht angezeigt. Auch wenn ein Konto gepfändet wird und der Gerichtsvollzieher bei der Bank auftaucht, werden keine Kontobewegungen weitergegeben sondern nur der aktuelle Kontostand angegeben und ggf. gepfändet.
Hier noch was interesantes: Ich erzähle vielen meiner zahlreichen Freunde und Bekannten von Unterhalt an die Ex oder fiktive Unterhaltsansetzung durch Gerichte in Deutschland oder Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss - und die glaubens nicht das so was möglich ist! Insbesondere meine weiblichen Bekannte sind immer sehr belustigt das junge deutsche Mütter Unterhalt vom Ex-Mann bekommen, Kindergeld oder Trennungsunterhalt. Dazu muss man wissen, dass die Frauen vor der Geburt und spätestens 4 Monate nach der Geburt wieder arbeiten gehen. Nach einer Trennung wird grundsätzlich kein Unterhalt an die Ex-Partner gezahlt, es sei den es liegen besondere Zustände vor, die dieses rechtfertigen würde (Krankheit, sehr junges Kind usw.). Der Unterhalt kann jederzeit durch ein Gericht an die tatsächlichen realen Einkommen angepasst werden und das gemeinsame Sorgerecht mit wöchentlichen Wechsel der Kínder zwischen beiden Sorgeberechtigten ohne das einer zusätzlich Unterhalt für seine Kínder zahlen muss ist gar nicht so selten. Wenn ich von den Zuständen in Deutschland berichte wird mir nicht geglaubt ("so ein modernes Land"), daher meint mein Anwalt in Spanien immer wieder ich muss meinen Unterhalt gerichtlich anfechten und den realen finanziellen Gegebenheiten anpassen. Ausserdem soll ich alles vorlegen da ich immer zahlen wollte und gezahlt habe so lange Geld da war. Zusätzlich soll ich ins Protokoll aufnehmen Lassen, dass ich seit 2 Jahren aufgrund des Umgangsboykottes der Mutter die Kínder nicht sehe und das sei schliesslich in Spanien ein Strafbestandteil.
Interessant ist in Spanien, dass sich jeder Staatsanwalt oder Richter über die NIE/NIF-Nummer über jeden Unterhaltspflichtigen in Sekunden informieren kann (das System heisst "punto neutro juridicial") und dort aktuell über Kontostand(ä), Hypotheken, Lebens- oder Rentenversicherung, Auto oder Immobilien informieren kann. Das haben sie wohl auch bei mir gemacht und dabei sind sie dann auf mein Gehalt gestossen. Was anderes gibt es nämlich nicht!
Ich denke, dass die Pfändung in Spanien angekommen ist weil sich die Rechtsanwälte, Ex und Notare auf meine ehemals gutes Gehalt verlassen haben. Dieses liegt aber durch verschiedene Umstände mittlerweile bei knapp über den Pfändungsfreibetrag und bald gibt es gar nichts mehr. Übrigens finde ich den Aufwand für eine Pfändung gar nicht so gross: Deutsches Urteil übersetzen, notariel auf spanisch beglaubigen Lassen und mit Apostille versehen, sich in Spanien einen deutschsprechenden Anwalt besorgen, mit dem Geld der Zugewinngemeinschaft zahlen und los gehts.
Ich gehe Momentan davon aus, dass in meiner Sache nur ermittelt wird und die span. Staatsanwaltschaft Amtshilfe leistet.
Für mich steht langsam aber sicher fest, dass ich nur zahlen werde wenn ich meine Kínder sehe. Kein Umgang, keine Kohle - so einfach ist das. Ich bin mir bewusst, dass sich Schulden auftürmern werden, das ich meine Kínder nicht sehen werde, das ich jahrelang von JA, KM und StA belästigt werden werde aber es ist der einziger Weg vor dem ich meine Selbstachtung bewahren kann.
Vielleicht nutzt es jemanden.: dieses Informationssystem ("punto neutro judicial") ist durch Datenschutzgründen nur über eine NIF/NIE-Nummer aktiv. Kontostände werden nur zu einen Stichtag geprüft, Kontobewegungen werden nicht angezeigt. Auch wenn ein Konto gepfändet wird und der Gerichtsvollzieher bei der Bank auftaucht, werden keine Kontobewegungen weitergegeben sondern nur der aktuelle Kontostand angegeben und ggf. gepfändet.
Hier noch was interesantes: Ich erzähle vielen meiner zahlreichen Freunde und Bekannten von Unterhalt an die Ex oder fiktive Unterhaltsansetzung durch Gerichte in Deutschland oder Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss - und die glaubens nicht das so was möglich ist! Insbesondere meine weiblichen Bekannte sind immer sehr belustigt das junge deutsche Mütter Unterhalt vom Ex-Mann bekommen, Kindergeld oder Trennungsunterhalt. Dazu muss man wissen, dass die Frauen vor der Geburt und spätestens 4 Monate nach der Geburt wieder arbeiten gehen. Nach einer Trennung wird grundsätzlich kein Unterhalt an die Ex-Partner gezahlt, es sei den es liegen besondere Zustände vor, die dieses rechtfertigen würde (Krankheit, sehr junges Kind usw.). Der Unterhalt kann jederzeit durch ein Gericht an die tatsächlichen realen Einkommen angepasst werden und das gemeinsame Sorgerecht mit wöchentlichen Wechsel der Kínder zwischen beiden Sorgeberechtigten ohne das einer zusätzlich Unterhalt für seine Kínder zahlen muss ist gar nicht so selten. Wenn ich von den Zuständen in Deutschland berichte wird mir nicht geglaubt ("so ein modernes Land"), daher meint mein Anwalt in Spanien immer wieder ich muss meinen Unterhalt gerichtlich anfechten und den realen finanziellen Gegebenheiten anpassen. Ausserdem soll ich alles vorlegen da ich immer zahlen wollte und gezahlt habe so lange Geld da war. Zusätzlich soll ich ins Protokoll aufnehmen Lassen, dass ich seit 2 Jahren aufgrund des Umgangsboykottes der Mutter die Kínder nicht sehe und das sei schliesslich in Spanien ein Strafbestandteil.