07-10-2013, 17:16
(06-10-2013, 23:30)liumar schrieb: Für mich steht langsam aber sicher fest, dass ich nur zahlen werde wenn ich meine Kínder sehe. Kein Umgang, keine Kohle - so einfach ist das. Ich bin mir bewusst, dass sich Schulden auftürmern werden, das ich meine Kínder nicht sehen werde, ...
Deine Kinder siehst Du ja jetzt schon nicht mehr. Die Haltung finde ich sehr Konsequent und angemessen.
(06-10-2013, 23:30)liumar schrieb: Wenn ich von den Zuständen in Deutschland berichte wird mir nicht geglaubt ("so ein modernes Land"), ... Zusätzlich soll ich ins Protokoll aufnehmen Lassen, dass ich seit 2 Jahren aufgrund des Umgangsboykottes der Mutter die Kínder nicht sehe und das sei schliesslich in Spanien ein Strafbestandteil.
Gut für Dich - Du wirst ja in Spanien nicht verpflichtet sein, Deine Ex bei Straftaten zu finanzieren. Wenn Sie Dich wegen STDG § 170 angezeigt hat, wäre es eine Überlegung wert, den Ball zurückzuspielen und sie wegen Umgangsvereitelung in Spanien anzuzeigen. Dann mus Deutschland vermutlich Amtshilfe leisten


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