07-10-2013, 21:28
@Beppo
Hm, ein abgekartetes Spiel...
Nein, glaube ich nicht. Dann hätte die Frau sich nicht scheiden lassen müssen.
Ich habe nur von Anfang an klar kommuniziert, dass ich das GSR gern ausüben möchte.
Das hat die KM wohl etwas abgeschreckt, schließlich kann ''Mann'' dann ja eventuell in ihr autarkes Leben eingreifen.
Die KM hat mir jetzt erst mal über einen Anwalt mitteilen lassen, dass zum fraglichen Zeitpunkt ''Mehrverkehr'' stattgefunden haben soll.
Lustiges Wort!
Die Dimension dieser Aussage habe ich erst ein paar Tage später inhaltlich begriffen.
Die spannende Frage wird nun sein, ob im Rahmen des Umgangsverfahrens eine Vaterschaftsstellung angeordnet wird, oder nicht.
Wenn nicht, dann hab' ich eh' verloren...
Wenn ja, bin ich einen Schritt weiter. Denn dann kann das Kind in Zukunft nicht so ohne Weiteres belogen werden.
Im Prinzip schätze ich meine Chancen sehr, sehr gering ein, aber gar nichts zu tun - nee, dass kann ich nicht ertragen.
Juristisch bin ich mittlerweile recht sattelfest, aber erkenne natürlich auch Eines - wenn die KM nicht möchte, wird schon auf Grund der Beweislastumkehr was den Rechtsbegriff Kindeswohl betrifft, für mich niemals Umgang stattfinden.
Primär geht es mir natürlich um mein Kind, welches ich kennen lernen möchte. Aber ich habe auch im Hinterkopf, mich gegen eventuellen Scheinvaterregress abzusichern. Denn keiner weiß doch, wie die Entwicklung in dieser ''Familie'' in Zukunft sein wird.
Mache ich gar nichts und der ''Papa'' wird in ein paar Jahren wieder vor die Türe gesetzt, erinnert er sich vielleicht daran, dass es gar nicht ''sein'' Kind ist.
Die Zweijahres Anfechtungsfrist ist ja sehr dehnbar auszulegen, wie ich aus diversen Gerichtsurteilen recherchiert habe
Und außerdem finde ich es echt zum kotzen, wenn hier vorsätzlich ein Kind den ''Kuckuck'' im Lebensrucksack trägt.
Kann doch so nicht sein...
Übrigens, das Gericht hat innerhalb von zehn Tagen auf die Klage reagiert und sofort auf vier Wochen später terminiert.
Ich bin hochgespannt, was an diesem Tag bei Gericht diskutiert werden wird.
Hm, ein abgekartetes Spiel...
Nein, glaube ich nicht. Dann hätte die Frau sich nicht scheiden lassen müssen.
Ich habe nur von Anfang an klar kommuniziert, dass ich das GSR gern ausüben möchte.
Das hat die KM wohl etwas abgeschreckt, schließlich kann ''Mann'' dann ja eventuell in ihr autarkes Leben eingreifen.
Die KM hat mir jetzt erst mal über einen Anwalt mitteilen lassen, dass zum fraglichen Zeitpunkt ''Mehrverkehr'' stattgefunden haben soll.
Lustiges Wort!
Die Dimension dieser Aussage habe ich erst ein paar Tage später inhaltlich begriffen.
Die spannende Frage wird nun sein, ob im Rahmen des Umgangsverfahrens eine Vaterschaftsstellung angeordnet wird, oder nicht.
Wenn nicht, dann hab' ich eh' verloren...
Wenn ja, bin ich einen Schritt weiter. Denn dann kann das Kind in Zukunft nicht so ohne Weiteres belogen werden.
Im Prinzip schätze ich meine Chancen sehr, sehr gering ein, aber gar nichts zu tun - nee, dass kann ich nicht ertragen.
Juristisch bin ich mittlerweile recht sattelfest, aber erkenne natürlich auch Eines - wenn die KM nicht möchte, wird schon auf Grund der Beweislastumkehr was den Rechtsbegriff Kindeswohl betrifft, für mich niemals Umgang stattfinden.
Primär geht es mir natürlich um mein Kind, welches ich kennen lernen möchte. Aber ich habe auch im Hinterkopf, mich gegen eventuellen Scheinvaterregress abzusichern. Denn keiner weiß doch, wie die Entwicklung in dieser ''Familie'' in Zukunft sein wird.
Mache ich gar nichts und der ''Papa'' wird in ein paar Jahren wieder vor die Türe gesetzt, erinnert er sich vielleicht daran, dass es gar nicht ''sein'' Kind ist.
Die Zweijahres Anfechtungsfrist ist ja sehr dehnbar auszulegen, wie ich aus diversen Gerichtsurteilen recherchiert habe
Und außerdem finde ich es echt zum kotzen, wenn hier vorsätzlich ein Kind den ''Kuckuck'' im Lebensrucksack trägt.
Kann doch so nicht sein...
Übrigens, das Gericht hat innerhalb von zehn Tagen auf die Klage reagiert und sofort auf vier Wochen später terminiert.
Ich bin hochgespannt, was an diesem Tag bei Gericht diskutiert werden wird.