07-10-2013, 21:49
@Beppo
Nein, ich führe zuerst das Umgangsverfahren. Werde ich als leiblicher Vater festgestellt, hebt das NICHT die juristische Vaterschaft des anderen auf.
Dazu müsste ich nochmals klagen, aber der Ausgang wird klar sein.
In eine sozial familiäre Beziehung hinein anzufechten ist zwar ''erlaubt'', aber wenn der Vater Nein sagt, bleibt er der juristische Vater.
Und ich vermute, das wird in meinem Fall so sein.
Ich werde sehen, welcher Wind im Umgangsverfahren weht, dann entscheide ich, ob anfechten oder nicht.
Das Gericht hat das JA mit zu dem Termin einbestellt, zur mündlichen Stellungnahme.
Diese Fälle sind ja für die Gerichte noch recht neu, es hat sich sozusagen noch keine allgemeine Rechtsprechung gebildet.
Ich glaube, die sind sehr verunsichert...
Nein, ich führe zuerst das Umgangsverfahren. Werde ich als leiblicher Vater festgestellt, hebt das NICHT die juristische Vaterschaft des anderen auf.
Dazu müsste ich nochmals klagen, aber der Ausgang wird klar sein.
In eine sozial familiäre Beziehung hinein anzufechten ist zwar ''erlaubt'', aber wenn der Vater Nein sagt, bleibt er der juristische Vater.
Und ich vermute, das wird in meinem Fall so sein.
Ich werde sehen, welcher Wind im Umgangsverfahren weht, dann entscheide ich, ob anfechten oder nicht.
Das Gericht hat das JA mit zu dem Termin einbestellt, zur mündlichen Stellungnahme.
Diese Fälle sind ja für die Gerichte noch recht neu, es hat sich sozusagen noch keine allgemeine Rechtsprechung gebildet.
Ich glaube, die sind sehr verunsichert...