07-10-2013, 22:54
(07-10-2013, 20:35)iglu schrieb: Das sind alles Dinge, die sich im vorläufigen Rechtschutz regeln lassen.
Genau. Ich kläre das mal morgen mit meinem Sozialverband ab,
ob wir bei der Gelegenheit nicht die ganzen anderen Mängel mit
dieser Angelegenheit in ein Eilverfahren packen können. In der Summe
ist das ja mittlerweile schon deutlich bedarfsunterdeckend, was da
jetzt abläuft.
Heute noch gefunden: Die Kommunen finden das SGB II mittlerweile
abtörnend.
U. A. schlagen sie nun vor, keine taggenauen Abrechnungen bei temp.
Bedarfsgemeinschaft mehr zuzulassen. Das Geld soll dann der
Betreuungselternteil am Wohnort des Kindes empfangen und dem
Kind dann für den Umgang mitgeben. Na, da bin ich auf die praktische
Umsetzung aber gespannt. Vorher waren die Familiengerichte ja davon
genervt und deswegen hat man den §38 SGB II um den 2. Absatz erweitert.
Jetzt also die absolute Kehrtwende zurück in den Familiengerichtssaal.
Quelle: Deutscher Landkreistag
http://www.kreise.de/__cms1/images/stori...202013.pdf