@p
Ja, so ist unsere Strategie...
Ob es im Umgangsverfahren zu einem Vaterschaftstest kommt, hängt ja wohl immer noch vom Richter ab. Im Gesetz ist zumindest aber mein Recht verankert.
Und durch die ''Mehrverkehr Nummer'' der KM denke ich, dass der Richter ja nun bestimmt Interesse hat, aufzuklären. Gewiss auch im Interesse des Kindes.
Aber letztendlich ist alles nur ein Pyrrhussieg, Umgang kommt durch einen positiven Vaterschaftstest für mich nicht automatisch zum Tragen. (Kind hat Fieber, hat Stress, etc., etc...)
Scheitere ich dann noch mit der Anfechtungsklage kann ich aber für mich sagen, ich habe alles juristisch Mögliche versucht.
Und das lässt mich dann bestimmt einen gewissen Seelenfrieden finden.
''Ein totes Pferd sollte man nicht weiter reiten''
Ja, so ist unsere Strategie...
Ob es im Umgangsverfahren zu einem Vaterschaftstest kommt, hängt ja wohl immer noch vom Richter ab. Im Gesetz ist zumindest aber mein Recht verankert.
Und durch die ''Mehrverkehr Nummer'' der KM denke ich, dass der Richter ja nun bestimmt Interesse hat, aufzuklären. Gewiss auch im Interesse des Kindes.
Aber letztendlich ist alles nur ein Pyrrhussieg, Umgang kommt durch einen positiven Vaterschaftstest für mich nicht automatisch zum Tragen. (Kind hat Fieber, hat Stress, etc., etc...)
Scheitere ich dann noch mit der Anfechtungsklage kann ich aber für mich sagen, ich habe alles juristisch Mögliche versucht.
Und das lässt mich dann bestimmt einen gewissen Seelenfrieden finden.
''Ein totes Pferd sollte man nicht weiter reiten''