(07-10-2013, 22:54)Sixteen Tons schrieb: Heute noch gefunden: Die Kommunen finden das SGB II mittlerweile
abtörnend.
U. A. schlagen sie nun vor, keine taggenauen Abrechnungen bei temp.
Bedarfsgemeinschaft mehr zuzulassen. Das Geld soll dann der
Betreuungselternteil am Wohnort des Kindes empfangen und dem
Kind dann für den Umgang mitgeben. ......................
Quelle: Deutscher Landkreistag
http://www.kreise.de/__cms1/images/stori...202013.pdf
Danke für den Hinweis. Das ist ja übelst stinkende Soße...... und faktisch die Abschaffung der "Familieneigenschaft" entsprechend Art 6 GG für die bedürftige (meistens) Vater-Kind-Familie.
- Über die Abschaffung der Haushaltszugehörigkeit der Kinder hört schlicht die Familie auf (und es hat noch andere Nebenwirkungen). Der Zustand von Zahlungs- und Betreuungselternteil wird mit bekannten Verteilungen noch stärker zementiert.
- Die "Verwaltungsvereinfachung" besteht dann darin, dass alle Väter wieder als "Singles" geführt werden und ihre Kinder ignoriert werden können.
- interessanterweise würde nach diesen Vorstellungen "die Alleinerziehende zur Bewilligungsbehörde" - logischerweise ohne jedes Rechtmittel. Die Folgen kann sich jeder leicht vorstellen.
Ich kann nur sagen:
Wehrt Euch an jeder Stelle gegen diesen verfassungswidrigen und -feindlichen Unsinn!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #