08-10-2013, 04:36
Servus,
na dann will ich mal.
1. Es ist korrekt, das man mit der NIE Nummer schnell bei den Behoerden auf einige Daten des Schuldners zugreifen kann, so auch Kontostaende, aber, und das ist der feine Unterschied, nur auf Residentenkontos! Hat man zusaeztlich ein NICHT Residentenkonto bei einer Bank seiner Wahl eroeffnet, so bleibt dies unsichtbar, weil so ein Konto nicht mit der NIE Nummer gefuehrt wird.
Das wissen eigentlich alle Deutschen, die etwas unter den Tisch kehren wollen und handhaben es auch so.
Also, nur mit Pass oder Personalausweis ein NICHT Residentenkonto eroeffnen und Geld dahin schieben, am besten in bar einzahlen und nicht mit den Residentenkonten per Ueberweisungen noch eine Spur legen!
2. Durch die NIE Nummer, die die Mutter in Deutschland hatte, konnte sie schnell die Pfaendung in die Wege leiten. Haette sie diese Nummer nicht gewusst, waere es fast unmoeglich in Spanien zu vollstrecken. Diese schnelle Verfahrensweise ist der neuen eurpaeischen Unterhaltsverordnung geschuldet, die eine Vollstreckung in der EU vereinfachen soll und es auch tut.
Das Problem der vielfachen Nichtvollstreckbarkeit liegt darinnen, das die Glaeubiger meist nicht alle Daten den Schuldners im EU Ausland zur Hand haben, die je Land unterschiedlich verlangen um den Schuldner zu finden.
In Spanien ist es, um es noch einmal zu sagen, ohne NIE nich moeglich, jemanden zu finden und wenn der Aufenthaltsort ebenfalls nicht bekannt ist, ist es in Spanien sinnlos zu versuchen an des Schuldners Geld zu kommen.
In diesem Fall hier ist es aber leider so, das die Mutter alle relevanten Daten hatte und somit ungehindert bis zur Vollstreckung beim Schuldner vordringen konnte.
Was sind die Gegenmassnahmen, die man ergreifen sollte?
1. Zur spanischen Staatanwaltschaft gehen und dort alle Daten zu Gehalt und Vermoegen vorlegen und das sogar auf jeden Fall, wenn man Beweise hat, das man mittelos ist!
2. Beim spanischen Amtsgericht (Juzgado de la primera Estancia) Vollstreckungsgegenklage (Unvollstreckbarkeit) einreichen mit der Begruendung, das das von Deutschland ergangene Urteil OHNE rechtliches Gehoer zu ungunsten ergangen ist!
3. Beschwerde beim Juzgado gleich mit einlegen, das man seine Tochter nicht mehr ernaehren kann durch die Vollstreckung aus Deutschland (Geburtsurkunde und Papel de Convivencia beilegen). Das kommt in Spanien naemlich beim Gericht gar nicht gut an, wenn man nach Deutschland ueberweisen soll und die eigenen in Spanien lebenden Kinder nicht ernaehren kann und das Geld hier fehlt!
ACHTUNG! Das deutsche Urteil fuer den KU kann nicht mehr angefochten werden, sondern nur die Vollstreckbarkeit in Spanien, denn die Vollstreckung und Pfaendung faellt unter spanische Hoheit und kann somit hier gestoppt werden!
Wenn das mal durch ist, dann kann einem das deutsche Urteil egal sein!
Uebrigens ermittelt der spanische Staatsanwalt nicht wegen des 170er in Deutschland oder der Anzeige, sondern nur, ob der Schuldner in Spanien noch irgendwo Geld bebunkert hat.
Wenn der weiss, es ist nichts mehr zu holen, ist es eh gelaufen und er wird brav seinen Bericht nach D schicken, das nix zu holen ist!
Und der Aufforderung, das du nach Deutschland zuruekkehren sollst um mehr zu verdienen, wuerde ich mit dem gestreckten Mittelfinger honorieren! Die haben sich in deine Privatangelegenheiten nicht einzumischen und wenn du in Timbuktu leben willst, ist das dein Bier.
Wenn das schriftlich vorliegen sollte, gleich mitnehmen zur Staatsanwaltschaft und zum Gericht! Solche Einmischungen sehen die unheimlich gern (ironisch gemeint) und wird deinem Anliegen sehr helfen!
gleichgesinnter
na dann will ich mal.
1. Es ist korrekt, das man mit der NIE Nummer schnell bei den Behoerden auf einige Daten des Schuldners zugreifen kann, so auch Kontostaende, aber, und das ist der feine Unterschied, nur auf Residentenkontos! Hat man zusaeztlich ein NICHT Residentenkonto bei einer Bank seiner Wahl eroeffnet, so bleibt dies unsichtbar, weil so ein Konto nicht mit der NIE Nummer gefuehrt wird.
Das wissen eigentlich alle Deutschen, die etwas unter den Tisch kehren wollen und handhaben es auch so.
Also, nur mit Pass oder Personalausweis ein NICHT Residentenkonto eroeffnen und Geld dahin schieben, am besten in bar einzahlen und nicht mit den Residentenkonten per Ueberweisungen noch eine Spur legen!
2. Durch die NIE Nummer, die die Mutter in Deutschland hatte, konnte sie schnell die Pfaendung in die Wege leiten. Haette sie diese Nummer nicht gewusst, waere es fast unmoeglich in Spanien zu vollstrecken. Diese schnelle Verfahrensweise ist der neuen eurpaeischen Unterhaltsverordnung geschuldet, die eine Vollstreckung in der EU vereinfachen soll und es auch tut.
Das Problem der vielfachen Nichtvollstreckbarkeit liegt darinnen, das die Glaeubiger meist nicht alle Daten den Schuldners im EU Ausland zur Hand haben, die je Land unterschiedlich verlangen um den Schuldner zu finden.
In Spanien ist es, um es noch einmal zu sagen, ohne NIE nich moeglich, jemanden zu finden und wenn der Aufenthaltsort ebenfalls nicht bekannt ist, ist es in Spanien sinnlos zu versuchen an des Schuldners Geld zu kommen.
In diesem Fall hier ist es aber leider so, das die Mutter alle relevanten Daten hatte und somit ungehindert bis zur Vollstreckung beim Schuldner vordringen konnte.
Was sind die Gegenmassnahmen, die man ergreifen sollte?
1. Zur spanischen Staatanwaltschaft gehen und dort alle Daten zu Gehalt und Vermoegen vorlegen und das sogar auf jeden Fall, wenn man Beweise hat, das man mittelos ist!
2. Beim spanischen Amtsgericht (Juzgado de la primera Estancia) Vollstreckungsgegenklage (Unvollstreckbarkeit) einreichen mit der Begruendung, das das von Deutschland ergangene Urteil OHNE rechtliches Gehoer zu ungunsten ergangen ist!
3. Beschwerde beim Juzgado gleich mit einlegen, das man seine Tochter nicht mehr ernaehren kann durch die Vollstreckung aus Deutschland (Geburtsurkunde und Papel de Convivencia beilegen). Das kommt in Spanien naemlich beim Gericht gar nicht gut an, wenn man nach Deutschland ueberweisen soll und die eigenen in Spanien lebenden Kinder nicht ernaehren kann und das Geld hier fehlt!
ACHTUNG! Das deutsche Urteil fuer den KU kann nicht mehr angefochten werden, sondern nur die Vollstreckbarkeit in Spanien, denn die Vollstreckung und Pfaendung faellt unter spanische Hoheit und kann somit hier gestoppt werden!
Wenn das mal durch ist, dann kann einem das deutsche Urteil egal sein!
Uebrigens ermittelt der spanische Staatsanwalt nicht wegen des 170er in Deutschland oder der Anzeige, sondern nur, ob der Schuldner in Spanien noch irgendwo Geld bebunkert hat.
Wenn der weiss, es ist nichts mehr zu holen, ist es eh gelaufen und er wird brav seinen Bericht nach D schicken, das nix zu holen ist!
Und der Aufforderung, das du nach Deutschland zuruekkehren sollst um mehr zu verdienen, wuerde ich mit dem gestreckten Mittelfinger honorieren! Die haben sich in deine Privatangelegenheiten nicht einzumischen und wenn du in Timbuktu leben willst, ist das dein Bier.
Wenn das schriftlich vorliegen sollte, gleich mitnehmen zur Staatsanwaltschaft und zum Gericht! Solche Einmischungen sehen die unheimlich gern (ironisch gemeint) und wird deinem Anliegen sehr helfen!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum