08-10-2013, 08:10
Im Januar waren die Möglichkeiten noch anders. Da § 167a FamFG erst seit Juli gilt, bist du wohl einer der frühen Fälle, die den einsetzen. Spannend, aber nicht hoffnungslos. Ich denke trotzdem, dass es schon aufgrund der mütterlichen Einlassung zu einem Abstammungstest kommt.