19-04-2009, 21:38
(19-04-2009, 21:14)blue schrieb: Laut BGH und BVerfG ist der unsägliche Begriff des
"Wohl des Kindes" unmittelbar mit dem BU oder Eu an Exfrau verbunden.
Der Deutlichkeit halber: Auf der Basis kann (nicht: muß) sich eine Ex fast alles erlauben, ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen. Sie kann stehlen, betrügen und lügen. Wenn er dann dagegen etwas unternimmt, ist nach der oben genannten Logik der Mann der, der den Ärger macht und das Wohl des Kindes schädigt.
Um das Kind kümmern will ich mich durchaus. Wenn ich oben lese, dass trotz Konfliktfall zwischen den Umgängen telefoniert werden kann, ist das für mich Luxus. Meine Anrufe werden nicht angenommen. Dass ich mein Kind in den Osterferien dank Übernahme des Umgangsrechts durch das Jugendamt nach langer Zeit mal wieder für ein paar Tage sehen durfte, erscheint anderen Forenteilnehmern wie Luxus.
Die Fälle sind unterschiedlich, wir wissen, dass es auch solche wie Deinen gibt. Danke für die Bestätigung